: Mit der Kündigung auf du und du
Während Juristen beider Seiten prüfen, wie die Kündigung des Hafenstraßen-Pachtvertrages durchgesetzt oder abgewehrt werden kann, steht derzeit nur eines fest: Es wird sich um eine außerordentliche Kündigung handeln. Ordentlich beendet werden könnte das Mietverhältnis nur nach Ablauf der im Vertrag vorgesehenen Pachtdauer - also nach 10 Jahren.
Geht es nach Voscherau, reichen die Krawalle der letzten Woche aus, um unabhängig von der jetzt erteilten zweiten Abmahnung fristlos zu kündigen. Sollte er diesen Schritt wählen, würde sich der erste Rechtsstreit in Sachen Kündigung darum drehen.
Wenn Voscherau bzw. die seiner Rathaussenatorin Elisabeth Kiausch (SPD) unterstellte „Hafenrand GmbH“ nach der zweiten Abmahnung auf den nächsten kleineren Vorfall warten, um zu kündigen, kommt es zur Räumungsklage. Denn: In Hamburg geht niemand davon aus, daß die Bewohner nach der Kündigung ihre Koffer packen. Diese Räumungsklage wird vor einer Zivilkammer des Landgerichtes ausgetragen.
In diesem Verfahren gegen den Verein Hafenstraße wird die Verpächterin beweisen müssen, daß die beiden Abmahnungen rechtsgültig und angemessen waren. Sollte dies nach Ansicht des Gerichts nicht der Fall gewesen sein, ist das Spiel an dieser Stelle aus: keine Kündigung. Sollten die Abmahnungen von der Zivilkammer bestätigt werden, müssen sich die Richter noch mit der kniffeligen Frage beschäftigen, ob der Vertrag vom November '87 in einigen Bereichen sittenwidrig ist. Mietrechtsexperten bezweifeln etwa die Gültigkeit der Hafenstraßen-Klausel, wonach die Straftaten einzelner zur Kündigung aller herangezogen werden können.
Das Klima zwischen Senat und Verein Hafenstraße ist schlecht, und so wird der jeweilige Verlierer dieses Verfahrens in die zweite Instanz gehen - vor das Oberlandesgericht. Angenommen, dem Senat bzw. der „Hafenrand GmbH“ wird letztlich das Recht zugesprochen, vom Verein Hafenstraße die Übergabe der Wohnungen zu verlangen besenrein und vor allem leer: Die jetzigen Bewohner sind dann noch lange nicht draußen. Innensenator Werner Hackmann (SPD) geht davon aus, daß nach der Kündigung gegen den Verein Hafenstraße sofort geräumt werden kann. Andere Juristen und auch die als Verpächterin eingesetzte Hafenrand GmbH kommen zu einer anderen Einschätzung: Danach muß, sollte Voscherau über den notwendigen langen Atem verfügen, gegen jeden Hafensträßler ein separates Räumungsverfahren angestrengt werden.
ak
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