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Keine Sozialhilfe für studierenden Asylbewerber

Saarbrücken (dpa) - Asylsuchende, die in der Bundesrepublik ein Studium aufnehmen, haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG) in einem gestern in Saarbrücken veröffentlichten Urteil rechtskräftig entschieden. Danach darf mit Sozialhilfe grundsätzlich keine Ausbildung finanziert werden (Aktenzeichen 1 W 380/88).

Für die Gewährung von Sozialhilfe spielt nach Ansicht der OVG-Richter keine Rolle, daß ein Asylsuchender wegen des fünfjährigen Arbeitsverbotes sein Studium nicht selbst finanzieren kann und kein Geld nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) erhält. Ebenso sei nicht ausschlaggebend, ob der Asylsuchende auch ohne Studium Sozialhilfe beziehe. Dem von dem Urteil betroffenen iranischen Flüchtling, der Biologie im zweiten Semester studierte, war in erster Instanz Sozialhilfe zugesprochen worden.

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