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Postbeamter liefert nicht

Ein 50jähriger Postbeamter wurde am Montag vor dem Landgericht wegen Untreue, Urkundenfälschung, Falschbeurkundung im Amt und der Verletzung von Postgeheimnissen zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Mit diesem Urteil blieb die Strafkammer im Hinblick auf mögliche Disziplinarmaßnahmen zwei Monate unter dem Strafmaß der ersten Instanz. Der von Dienst suspendierte Posthauptschaffner hatte mehr als 200 Briefe nicht zugestellt, sondern mit nach Hause genommen und später in öffentliche Briefkästen geworfen. Er hatte außerdem bei der Vertretung eines erkrankten Kollegen Briefsendungen im Postamt in einen Korb für unzustellbare Post abgelegt. Der Beamte hat schließlich Zahlungsanweisungen selbst mit falschem Namen unterschrieben und dabei einen Betrag von knapp 500 Mark für sich behalten.

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