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RAF-Gefangene brechen ihr Schweigen

Schriftliche Erklärungen von Eva Haule und Gisela Dutzi zum Abbruch des RAF-Hungerstreiks / Kritik an den Grünen und Unterstützergruppen in einer zweiten Fassung gestrichen / Eine Erklärung von Karl-Heinz Dellwo wird ebenfalls erwartet  ■  Von Gerd Rosenkranz

Berlin (taz) - Zweieinhalb Wochen nach Abbruch des Hungerstreiks der Gefangenen der RAF und anderer militanter Gruppen haben jetzt als erste die in Stuttgart-Stammheim inhaftierte Eva Haule und Gisela Dutzi aus dem Knast in Frankfurt-Preungesheim zum Ende der Aktion Stellung genommen. In einer gestern von den Anwälten veröffentlichten Erklärung, die auf den 20. Mai datiert ist, wertet Eva Haule den Hungerstreik als Einstieg in eine neue Phase der Auseinandersetzung.

„Wir haben nicht das ganze Ziel erreicht“, gesteht die Gefangene, die seit 1986 eine 15jährige Haftstrafe wegen eines versuchten Sprengstoffanschlags auf die Nato-Schule in Oberammergau absitzt. In dem Hungerstreik sei die „Konfrontation ausgekämpft“ worden, bis klar gewesen sei, daß es keine neue Entscheidungssituation mehr geben werde, „weder durch unsere Lösungsvorschläge noch dadurch, daß welche von uns sterben“. Jetzt gehe es darum, die Bedingungen für eine Diskussion mit allen politischen Gruppen konkret zu schaffen, die „aus ihren unterschiedlichen, besonderen Erfahrungen solidarisch bzw. kritisch-solidarisch mit uns sind“. Unumgänglich sei eine „andere Haltung und Herangehensweise in den Auseinandersetzungen als bisher“, schreibt Frau Haule. Die Menschen müßten künftig im Mittelpunkt stehen und „nicht Abgrenzungen, hohle Parolen und ideologische Modelle“.

In einer ersten, später korrigierten Fassung ihrer Erklärung hatte Eva Haule auch scharfe Kritik am Verhalten der Grünen während des Hungerstreiks, aber auch an den Hungerstreik-Unterstützergruppen geübt. Letzteren hatte die Gefangene unter anderem vorgeworfen, die politische Entwicklung nicht verstanden zu haben. Auf diese Kritik wird in der neuen Fassung der Erklärung verzichtet, offenbar um einmal geöffnete Türen nicht unnötig oder vorzeitig zuzuwerfen.

Gisela Dutzi, die voraussichtlich noch bis März 1991 eine achtjährige Haftstrafe absitzt, analysiert in einem ebenfalls gestern veröffentlichten Brief vom 21. Mai die „schwere Entscheidung“ zum Abbruch des Hungerstreiks. Sie habe befürchtet, „daß der Prozeß, der zwischen uns und neuen - nicht nur neuen - gesellschaftlichen Gruppen aufgemacht wurde und sich anfing zu entwickeln, wieder zugemacht wird, wenn wir durchgehen, also weitermachen“, schreibt die Gefangene. Die Entscheidung sei schließlich „für den neuen gesellschaftlichen Prozeß“ gefallen. Das sei letztlich wichtiger gewesen, als „in der Situation linear weiterzumachen und das dann vielleicht zu ersticken“.

Am Abend kündigte der Anwalt des in Celle einsitzenden Gefangenen Karl-Heinz Dellwo, Rainer Koch, ein weitere Erklärung seines Mandanten an. Mehr darüber in der morgigen taz. Dokumentation und Kommentar

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