piwik no script img

AusländerInnen haben beratendes Wahlrecht

Nach Schleswig-Holstein und Hamburg ist Bremen das dritte Bundesland, in dem AusländerInnen künftig wählen dürfen - in Bremen allerdings nur die beratenden Beiräte. So steht es im gestern von der Stadtbürgerschaft abgesegneten neuen Beiräte -Gesetz.

In Schleswig-Holstein gibt es ein kommunales Wahlrecht für Ausländer aus Staaten, in denen auch Bundesbürger wählen dürfen: Dänen, Schweden, Norweger, Iren, Niederländer und Schweizer, die seit fünf Jahren in der Bundesrepublik leben. In Hamburg können von 1991 an Ausländer, die seit acht Jahren in der BRD leben, an den Wahlen zu den Bezirksversammlungen teilnehmen.

In Bremen dürfen AusländerInnen, die seit mindestens vier Jahren in der Stadt wohnen, erstmals 1991 ihren Stadtteilbeirat mitwählen. Rund 20.000 der gut 50.000 BremerInnen fremder Paßfarbe können sich an dieser Wahl beteiligen.

dpa

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen