Stadthalle bisher noch zu - für die DVU

■ Verwaltungsgericht erklärte sich für nicht zuständig / Stadthallen-MitarbeiterInnen wollen notfalls Dienst verweigern

Das Bremer Verwaltungsgericht ist für Überraschungen gut: Ausgerechnet die konservative zweite Kammer der Richterin Brigitte Dreger wies den Antrag der „Deutsche Volksunion“ (DVU) auf „einstweilige Anordnung“ ab. Damit wollte die DVU die „Stadt Bremen“ zwingen, ihr (neo-)nazistisches Parteivolk am 17. Juni um 13 Uhr in die Stadthalle einzulassen. Einen Monat Zeit nahm sich die Kammer für die Entscheidung, gestern erklärte sie sich für nicht zuständig. Die Urteilsbegründung geht den Parteien erst heute zu. Stadthallen-Direktor Heinz Seesing freute sich jedoch schon gestern über den enormen Zeitgewinn

und darüber, daß das Gericht offenbar der Ansicht seines Hausjuristen gefolgt war. Der hatte vor Gericht argumentiert, bei der Bremer Stadthallen GmbH handele es sich nicht um eine „kommunale“, sondern um eine „privatrechtlich strukturierte“ Einrichtung - auch wenn 100 Prozent der Gesellschafteranteile der Stadt Bremen gehörten. Und folglich sei in dem DVU-Rechtsstreit nicht das Verwaltungs-, sondern das Landgericht zuständig.

Für den Bremer DVU-Landesvorsitzenden Eggers hat sich mit diesem Gerichtsurteil der „freiheitlich-demokratische Rechtsstaat wieder einmal demaskiert“. Er will Bescherde beim Oberver

waltungsgericht einreichen und auch „sonst alle gerichtlichen Mittel ausschöpfen.“ Vor einem Landgericht jedoch wird die Rechtsposition der DVU schwächer sein, als vor einem Verwaltungsgericht. Denn vor einem Landgericht kann die DVU nicht mit dem Parteiengesetz argumentieren und damit, daß jeder zugelassenen Partei öffentlicher Raum zustehe - eine Argumentation, mit der NPD und DVU bisher durchgängig vergleichbare Verfahren gewonnen haben. Vor einem Landgericht kann sich die Stadthalle eventuell erfolgreich mit dem Argument verteidigen, daß sie zwar als „Monopolbetrieb“ grundsätzlich unter „Kon

trahierungszwang“ stehe, daß sie aber im Falle DVU ihre Halle IV leider verweigern müsse: Durch Gegendemonstranten sei mit erheblicher Gefahr für Leib und Leben und mit erheblichem Sachschaden zu rechnen. Stadthallen-Direktor Seesing hat noch einen weiteren Trumpf in der Hinterhand: Die Asbestgefahr in seinen Hallen müsse dringend beseitigt werden, er habe aus diesem Grund auch anderen Veranstaltern schon absagen müssen

Doch selbst wenn das Landgericht für die DVU entscheidet, muß die Münchner Partei samt ihren AnhängerInnen noch zwei weitere Hürden überwinden: Erstens die geplante Blockadeaktion ihrer antifaschistischen GegnerInnen, die heute um 17 Uhr (in der Löningstraße 35) näher geplant und vorbereitet werden soll.

Und zweitens den vereinten Widerstand der Stadthallen -MitarbeiterInnen, die vom Ton-bis zum Sicherheitstechniker aus Gewissensgründen ihre Arbeit am 17. Juni verweigern wollen. Auch Stadthallendirektor Seesing hat bereits „gerüchteweise davon gehört, daß sich alle veranstaltungsrelevanten Positionen miteinander verständigt haben 'wenn die DVU-Leute ins Haus kommen, sind wir weg'“. Doch einen „politischen Streik“ will er nicht dulden: „Mitarbeiter haben dienende Funktion.“

Vielleicht hat der Stadthallen-Direktor bald jedoch gar nichts mehr mit dem DVU-Ansinnen zu schaffen. Denn die Münchner Zentrale bemüht sich bereits um Ausweichquartiere auf dem Marktplatz oder auf der Bürgerweide.

Barbara Debus