Kurden protestieren

■ Rechtsanwälte angeklagter PKK-Mitglieder wenden sich gegen die vom OLG Düsseldorf beigeordneten Sicherungsverteidiger

Bonn (taz) - Die Rechtsanwälte von 17 Kurden und Kurdinnen, auf die ein Mammutverfahren wegen „terroristischer Vereinigung“ nach Paragraph 129 a wartet, werfen dem zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf „kraß rechtswidrige“ Methoden vor. Der aus dem Prozeß gegen die Journalistin Ingrid Strobl bekannte Richter Arend hat - als eine seiner letzten Amtshandlungen vor der Pensionierung den kurdischen Angeklagten gegen ihren ausdrücklichen Willen Zwangsverteidiger aufgedrückt, so die Kritik der Anwälte, und damit die Strafprozeßordnung mißachtet. Es geht dabei um zusätzliche sogenannte „Sicherungsverteidiger“, die für das Gericht den reibungslosen Ablauf des Verfahrens garantieren sollen - der Beginn des Prozesses ist zwar immer noch unklar, doch wird seine vermutliche Dauer bereits auf zwei Jahre geschätzt.

Obwohl die Angeklagten für diese Sicherungsverteidiger Anwälte ihres Vertrauens vorgeschlagen haben, wurden diese sämtlichst abgelehnt und statt dessen den Mandanten völlig unbekannte Verteidiger zugeordnet. Gegen diese „Manieren absolutistischer Herrschaft“, so der Bonner Rechtsanwalt Carl Heydenreich gestern auf einer Pressekonferenz, wollen die Verteidiger notfalls Verfassungsbeschwerde erheben, wenn die Maßnahme von Arends Nachfolger nicht rückgängig gemacht wird.

Von den 17 angeklagten KurdInnen, denen die Bildung einer terroristischen Vereinigung „innerhalb“ der Kurdischen Arbeiterpartei PKK vorgeworfen wird, befinden sich derzeit nach Angaben der Anwälte nur noch zwei im Hungerstreik gegen ihre isolierenden Haftbedingungen. Der in Hamburg einsitzende Selahattin Erdem hatte seinen Hungerstreik nach über 40 Tagen Dauer am Wochenende abgebrochen. Nach mündlicher Zusicherung rechnet er mit einer Verbesserung seiner Haftbedingungen.

Ch. Wiedemann