: Gemeinsame Erklärung
Die von Bundeskanzler Kohl und dem sowjetischen Staats- und Parteichef Gorbatschow unterzeichnete politische Erklärung im Wortlaut (Auszüge) ■ DOKUMENTATION
I.
Die Bundesrepublik Deutschland und die Sowjetunion stimmen darin überein, daß die Menschheit an der Schwelle zum dritten Jahrtausend vor historischen Herausforderungen steht. Probleme, die von lebenswichtiger Bedeutung für alle sind, können nur gemeinsam von allen Staaten und Völkern bewältigt werden. Das erfordert neues politisches Denken.
-Der Mensch mit seiner Würde und seinen Rechten und die Sorge für das Überleben der Menschheit müssen im Mittelpunkt der Politik stehen.
-Das gewaltige Potential an schöpferischen Kräften und Fähigkeiten des Menschen und der modernen Gesellschaft muß für die Sicherung des Friedens und des Wohlstands aller Länder und Völker nutzbar gemacht werden.
-Jeder Krieg, ob nuklear oder konventionell, muß verhindert, Konflikte in verschiedenen Regionen der Erde beigelegt und der Frieden erhalten und gestaltet werden.
-Das Recht aller Völker und Staaten, ihr Schicksal frei zu bestimmen und ihre Beziehungen zueinander auf der Grundlage des Völkerrechts souverän zu gestalten, muß sichergestellt werden. Der Vorrang des Völkerrechts in der inneren und internationalen Politik muß gewährleistet werden.
-Die Erkenntnisse moderner Wirtschaft, Wissenschaft und Technik bieten ungeahnte Möglichkeiten, die allen Menschen zugute kommen sollen. Risiken und Chancen, die sich hieraus ergeben, verlangen gemeinsame Antworten. Es ist daher wichtig, die Zusammenarbeit auf allen diesen Gebieten auszuweiten, Handelshemmnisse jeglicher Art weiter abzubauen, neue Formen des Zusammenwirkens zu suchen und zum beiderseitigen Vorteil dynamisch zu nutzen.
-Die natürliche Umwelt muß im Interesse dieser und künftiger Generationen durch entschlossenes Handeln gerettet, Hunger und Armut in der Welt müssen überwunden werden.
-Neue Bedrohungen einschließlich Seuchen und internationaler Terrorismus müssen energisch bekämpft werden. (...) II.
Bei der Gestaltung einer friedlichen Zukunft kommt Europa eine herausragende Rolle zu. Trotz jahrzehntelanger Trennung des Kontinents ist das Bewußtsein der europäischen Identität und Gemeinsamkeit lebendig geblieben und wird zunehmend stärker. Diese Entwicklung muß gefördert werden. (...)
Europa, das am meisten unter zwei Weltkriegen gelitten hat, muß der Welt ein Beispiel für stabilen Frieden, gute Nachbarschaft und eine konstruktive Zusammenarbeit geben, welche die Leistungsfähigkeiten aller Staaten ungeachtet unterschiedlicher Gesellschaftssysteme zum gemeinsamen Wohl zusammenführt. Die europäischen Staaten können und sollen ohne Furcht voreinander und in friedlichem Wettbewerb miteinander leben. (...)
Bauelemente des Europas des Friedens und der Zusammenarbeit müssen sein:
-Die uneingeschränkte Achtung der Integrität und der Sicherheit jedes Staates. Jeder hat das Recht, das eigene politische und soziale System frei zu wählen. Die uneingeschränkte Achtung der Grundsätze und Normen des Völkerrechts, insbesondere Achtung des Selbstbestimmungsrechts der Völker.
-Die energische Fortsetzung des Prozesses der Abrüstung und Rüstungskontrolle. Im Atomzeitalter müssen die Anstrengungen nicht nur darauf gerichtet sein, Krieg zu verhindern, sondern auch den Frieden zu gestalten und sicherer zu machen. (...) III.
Die Bundesrepublik Deutschland und die Sowjetunion erklären, daß man eigene Sicherheit nicht auf Kosten der Sicherheit anderer gewährleisten darf. Sie verfolgen deshalb das Ziel, durch konstruktive, zukunftsgewandte Politik die Ursachen für Spannung und Mißtrauen zu beseitigen, so daß das heute noch gegebene Gefühl der Bedrohung Schritt um Schritt von einem Zustand gegenseitigen Vertrauens abgelöst werden kann.
Beide Seiten erkennen an, daß jedem Staat unabhängig von seiner Größe und seiner weltanschaulichen Orientierung legitime Sicherheitsinteressen zustehen. Sie verurteilen das Streben nach militärischer Überlegenheit. Krieg darf kein Mittel der Politik mehr sein. Die Sicherheitspolitik und Streitkräfteplanung dürfen nur der Verminderung und Beseitigung der Kriegsgefahr und der Sicherung des Friedens mit weniger Waffen dienen. Das schließt ein Wettrüsten aus.
Beide Seiten streben an, durch verbindliche Vereinbarungen unter wirksamer internationaler Kontrolle bestehende Asymmetrien zu beseitigen und die militärischen Potentiale auf ein stabiles Gleichgewicht auf niedrigerem Niveau zu vermindern, das zur Verteidigung, aber nicht zum Angriff ausreicht. Beide Seiten halten es insbesondere für erforderlich, die Fähigkeit der Streitkräfte zum Überraschungsangriff und zur raumgreifenden Offensive auszuschließen.
Die Bundesrepublik Deutschland und die Sowjetunion treten ein für:
-eine 50prozentige Reduzierung der strategischen nuklearen Offensivwaffen der USA und der Sowjetunion,
-einvernehmliche amerikanisch-sowjetische Lösungen bei den Nuklear- und Weltraumverhandlungen; dies gilt auch für die Einhaltung des ABM-Vertrages,
-die Herstellung eines stabilen und sicheren Gleichgewichts der konventionellen Streitkräfte auf niedrigerem Niveau sowie
für die Vereinbarung von weiteren vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen in ganz Europa,
-ein weltweites, umfassendes und wirksam nachprüfbares Verbot chemischer Waffen zum frühestmöglichen Zeitpunkt,
-die Vereinbarung eines zuverlässig verifizierbaren nuklearen Teststopps im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz zum frühestmöglichen Zeitpunkt; bei den laufenden Gesprächen zwischen den USA und der Sowjetunion ist ein schrittweises Herangehen an dieses Ziel wünschenswert,
-die Schaffung weiterer vertrauensbildender Maßnahmen, mehr Transparenz der militärischen Potentiale und der Militärhaushalte sowie wirksame internationale Mechanismen des Krisenmanagements, auch für Krisen außerhalb Europas. IV.
(...) Der Moskauer Vertrag vom 12. August 1970 bleibt die Grundlage für das Verhältnis beider Staaten. Beide Seiten werden die in diesem Vertrag und anderen Abkommen angelegten Möglichkeiten voll ausschöpfen.
Sie haben beschlossen, die vertraglichen Grundlagen der Beziehungen und die partnerschaftliche Zusammenarbeit in allen Bereichen auf der Grundlage des Vertrauens, der Gleichberechtigung und des beiderseitigen Vorteils konsequent weiter auszubauen.
Berlin-(West) nimmt an der Entwicklung der Zusammenarbeit unter strikter Einhaltung und voller Anwendung des Vier -Mächte-Abkommens vom 3. September 1971 teil. V.
Die Bundesrepublik Deutschland und die Sowjetunion sind entschlossen, ihre Beziehungen im Vertrauen in die langfristige Berechenbarkeit der beiderseitigen Politik auf allen Gebieten weiter zu entwickeln. Sie wollen der Aufwärtsbewegung ihrer Beziehungen Stabilität und Dauer verleihen.
Diese Politik berücksichtigt die beiderseitigen Vertrags und Bündnisverpflichtungen, sie richtet sich gegen niemanden. Sie entspricht dem tiefen und langgehegten Wunsch der Völker, mit Verständigung und Versöhnung die Wunden der Vergangenheit zu heilen und gemeinsam eine bessere Zukunft zu bauen.“
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