: Gegendarstellung-betr.: Süddeutsche Zeitung und RAF-Hungerstreik, taz vom 27.5.89
1. Die taz hat in ihrer Ausgabe vom 27.Mai 1989 behauptet, die ausgezeichnete Berichterstattung der 'Süddeutschen Zeitung‘ (SZ) zum Hungerstreik der RAF-Gefangenen im April habe plötzlich aufgehört, weil es eine Beschwerde an die Herausgeber des Münchner Blattes gegeben habe. Im Ministerium sei man vergrätzt gewesen, daß die Berichte sehr präzise den Unwillen der staatlichen Stellen und den Unwillen an einer Lösung des Konflikts nachgezeichnet hätten.
Diese Darstellung ist unrichtig. Eine solche Beschwerde des Justizministeriums ist bei den Herausgebern der Süddeutschen Zeitung nicht eingegangen.
2. Die taz behauptet weiter, die liberale Zeitung habe prompt reagiert. Der Redakteur Klaus Dreher, immerhin 'SZ' -Büroleiter in Bonn, habe sich fürderhin anderen Themen und nicht mehr dem Thema „Hungerstreik der RAF-Häftlinge“ widmen dürfen.
Auch diese Darstellung ist falsch. Der Büroleiter Klaus Dreher widmet sich auch in Zukunft, wenn das geboten ist, dem Thema Hungerstreik. Im April 1989 war er in Urlaub.
Martin Stahel, Geschäftsführung, Süddeutscher Verlag GmbH, München
Die taz hat diese Gegendarstellung überprüft und sich von ihrer Richtigkeit überzeugt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen