Flüchtlinge in Berlin jetzt sicherer

Die rot-grüne Koalition hat schon zum 21. Juni einen weitgehenden Abschiebeschutz für AusländerInnen eingeführt / Abgelehnte Asylsuchende bekommen nach fünf Jahren Aufenthaltserlaubnis  ■  Aus Berlin Vera Gaserow

Berlin (taz) - Nach dreimonatigen Verhandlungen haben sich in Berlin AL und SPD auf weitreichende aufenthaltsrechtliche Verbesserungen für Flüchtlinge geeinigt. Darüber hinaus wurde ein umfangreicher Katalog von Gründen beschlossen, die ab sofort einer Abschiebung von AusländerInnen entgegenstehen sollen.

Die für die Bundesrepublik bisher beispiellosen Absicherungen für Flüchtlinge sind in einer internen Weisung des Berliner Innensenats festgelegt, die beinah völlig unbemerkt schon am 21. Juni in Kraft getreten ist (siehe ausführliche Dokumentation auf S. 8). Die neuen Regelungen sehen unter anderem vor, daß rechtskräftig abgelehnte Absylbewerber eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sie bereits fünf Jahre ununterbrochen in der Bundesrepublik gelebt haben. Dies betrifft vor allem die große Gruppe der sogenannten De-facto-Flüchtlinge, die bisher aus humanitären Gründen nur „geduldet“ wurden, aber keinen Rechtsanspruch auf einen Verbleib in der Bundesrepublik hatten. Eine zunächst einjährige, dann auf zwei Jahre verlängerbare Aufenthaltserlaubnis sollen in Berlin künftig auch Ehegatten dieser Flüchtlinge bekommen, ebenso die Eltern von abgelehnten minderjährigen Asylbewerbern. Um eine Zuwanderung von Asylbewerbern aus dem Bundesgebiet zu verhindern, legt die Weisung ausdrücklich fest, daß die neuen Bestimmungen nur für diejenigen gilt, für die Berlin während des laufenden Asylverfahrens zuständig war. Eine Aufenthaltserlaubnis werden ab sofort auch all die AusländerInnen erhalten, die - so heißt es in der Weisung des Innensenats - „wegen der Verhältnisse in ihrem Heimatland dorthin nicht abgeschoben werden können“. Hierunter zählt der Berliner Senat zur Zeit Flüchtlinge aus Äthiopien, Afghanistan, Iran, Libanon und Sri Lanka. Ob künftig auch für andere Länder ein Abschiebestopp gelten soll, will der Senat anhand der „dort gegebenen Situation“ entscheiden, wobei erstmals auch Hungersnöte oder Naturkatastrophen als Abschiebehindernisse genannt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis und einen generellen Schutz vor Abschiebung sollen ab sofort auch AusländerInnen erhalten, die wie etwa die Yeziden oder die Kurden aufgrund ihrer Religion oder Volkszugehörigkeit in der Heimat unzumutbare Nachteile befürchten müssen. Erstmals sollen AusländerInnen auch aus geschlechtsspezifischen Gründen vor einer Abschiebung geschützt werden, wenn sie etwa als Frauen oder Homosexuelle in ihren Heimatländern mit schwerer Diskriminierung zu rechnen haben. Vom Berliner Innensenat wurden diese weitreichenden Regelungen - wohl mit Blick auf den zu erwartenden Aufschrei der Opposition - eher unter der Decke gehalten. Auch in der 100-Tages-Bilanz des Regierenden Bürgermeisters Momper fanden sie keinerlei Erwähnung. Die AL feiert die übereinkunft als eine „wirkliche Wende“ in der Flüchtlingspolitik und lädt Asylbewerber und Flüchtlingsintiativen zu einem großen Fest ein.