: Fish Fights
EG einigt sich mit Grönland und klagt gegen Großbritannien, Frankreich und Spanien ■ Mit den FANG-QUOTEN auf Du und Du
Brüssel (dpa) - Die EG hat mit Dänemark und Grönland ein neues Fischereiprotokoll vereinbart. Wie die EG-Kommission am Dienstag mitteilte, dürfen Fischer aus EG-Ländern danach bis Ende 1994 jährlich unter anderem 31.000 Tonnen Kabeljau in grönländischen Gewässern fangen. Dafür zahlt die EG den GrönländerInnen jährlich eine Entschädigung von 34,3 Millionen ECU (71 Millionen Mark) anstelle von bisher 26,5 Millionen ECU (54,9 Millionen Mark). Außerdem müssen die EG -Kutter ihre Garnelenfänge schrittweise von der West- an die Ostküste verlagern. Dafür wird die Fangmenge aber um bis zu zehn Prozent erhöht.
Das bisherige Protokoll, das Ende 1989 ausläuft, sah eine Fangmenge von 23.500 Tonnen Kabeljau vor. Deutschen Fischern standen davon vor Westgrönland 77 Prozent, vor Ostgrönland 88 Prozent zu. Den Rest durften britische Fischer fangen. Alle anderen EG-Länder waren ausgeschlossen. Die Verteilung der jetzt ausgehandelten Mengen ist nach Angaben von Diplomaten noch völlig offen. Spanien und Portugal wollen für ihre Fischer vor Grönland ebenfalls Fangrechte.
Ebenfalls am Dienstag teilte die EG-Kommission mit, sie werde Großbritannien, Frankreich und Spanien wegen illegaler Praktiken in der Hochseefischerei vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Nach ihren Angaben haben britische Fischer 1985 und 1986 die ihnen zustehenden Fangmengen bei einigen Fischarten und in mehreren Gewässerzonen um teils mehr als 1.000 Tonnen überschritten und in einigen Gewässern trotz totalen Fangverbots gefischt. In einer zweiten Klage wirft Brüssel der britischen Regierung vor, die Rechte von Fischern anderer EG-Staaten in den Gewässern zwischen sechs und zwölf Seemeilen vor der Küste Großbritanniens nicht zu respektieren.
Frankreich wurde von der EG-Kommission verklagt, weil französische Fischer ihre Fangmengen vor allem für Kabeljau, Seelachs und Makrelen 1986 in mehreren Gewässerzonen überschritten hatten. Spanien verstieß nach Ansicht der EG -Kommission gegen EG-Recht, weil es bestimmte Fänge von außerhalb der 200-Meilen-Zone nicht registrieren ließ und damit die Fischer dazu verleitete, Fische aus EG-Gewässern als Fänge aus internationalen Gewässern zu deklarieren.
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