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Keine Stillegung in Biblis

Frankfurt/Kassel (taz) - Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat bereits Ende Juni den Antrag mehrerer südhessischer BürgerInnen auf Stillegung des Schrottmeilers Biblis abgelehnt. Die Antragsteller wollten durch eine Entscheidung des VGH das hessische Umweltministerium durch einstweilige Anordnung zur vorläufigen Stilllegung verpflichten lassen. Die Begründung lag in Zweifeln an der Zuverlässigkeit des AKW-Betreibers RWE und in der Gefährdung durch den Schrottmeiler. Der VGH erklärte sich für nicht zuständig, da die Überprüfung der Sicherheit nach dem Atomgesetz Sache der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde sei.

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