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„Teilzeitlehrer“ illegal

■ Bundesverwaltungsgericht fordert Ganztagsbezahlung

Mehrere Bundesländer müssen nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts voraussichtlich Tausende von Teilzeit-Lehrern ganztägig beschäftigten. Das Gericht in Berlin entschied

jetzt in einer Revisionsver handlung von drei Fällen, daß Beamte nicht ohne ihr freiwilliges Einverständnis mit sogenannten Dreiviertel -Verträgen beschäftigt werden dürfen. (AZ.: BverwG 2 C 52.87, 14.88 und 30.88)

Nach Auffassung der Bundesrichter war die Einstellungspraxis von Niedersachsen und Rheinland-Pfalz in den verhandelten Fällen rechtswidrig. Die Behörden hätten eine Einstellung von entsprechenden Anträgen der Bewerber auf Teilzeitbeschäftigung abhängig gemacht, teilte das Gericht mit.

Nach einer Umfrage des niedersächsischen Kultusminsteriums dürften außer Niedersachsen und Rheinland-Pfalz von dem Urteil vor allem Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein betroffen sein. Allein in Niedersachsen seien zur Zeit rund 2.800 beamtete Lehrer mit Dreiviertel-Verträgen beschäftigt, sagte Kultusminister Horst Horrmann (CDU). Sein Ministerium schätze, daß davon etwa 2.500 Lehrer eine Vollzeitbeschäftigung fordern würden.

Die Landesregierung werde das Urteil zügig umsetzen, hieß es gestern in Hannover. Dazu würden wahrscheinlich 550 Planstellen zur Aufstockung der Teilzeitverträge benötigt. Dies bedeute voraussichtlich aber auch, daß weniger arbeitslose Lehrer als bisher eingestellt würden.

Auch in Bremen gibt es noch LehrerInnen, die mit verringerter Wochenarbeitszeit eingestellt wurden.

dpa

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