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Urlaub ohne Arbeit

Kassel (ap) - Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat entschieden, daß auch dann ein Urlaubsanspruch besteht, wenn Beschäftigte während des ganzes Jahres nicht arbeiten. Voraussetzung für den Urlaubsanspruch sei nur das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses. Vom Bundesarbeitsgericht wurde deshalb in letzter Instanz eine Firma der Metallindustrie in Wuppertal verurteilt, einer Frau für das Jahr 1986 nachträglich noch eine Urlaubsabgeltung von über 3.000 Mark zu zahlen. Die Frau war seit Dezember 1985 ununterbrochen krank. (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 8 AZR 507/87).

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