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Einigung über Ladenschluß

Düsseldorf (ap) - Auch in Hessen, Niedersachsen und Bayern bleibt es für Verkäuferinnen und Verkäufer grundsätzlich beim Ladenschluß um 18.30 Uhr. Ausnahmen sind aber zulässig falls Konkurrenten eines Geschäfts donnerstags länger offenhalten. Darauf einigten sich in der Nacht zum Dienstag Gewerkschaften und Arbeitgeber in den regionalen Tarifverhandlungen in Frankfurt, Hannover und München. Die Tarifverhandlungen für die 2,3 Millionen Beschäftigten des Einzelhandels stehen damit nach Einschätzung der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) praktisch vor ihrem Ende.

In Bayern und Hessen verständigten sich die Tarifparteien nach Angaben der HBV auf eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 3,9 Prozent im laufenden und um weitere 3,4 Prozent im nächsten Jahr. Zum ersten Januar 1991 wird in beiden Tarifgebieten die Wochenarbeitszeit um eine Stunde auf 37,5 Stunden verkürzt. In Niedersachsen einigten sich die Tarifparteien bislang lediglich über den langen Donnerstag: Ausnahmen vom Regelfeierabend um 18.30 Uhr sind danach nur am Donnerstag aus zwingenden Gründen zur Sicherung des Betriebes oder bei spürbaren Wettbewerbsnachteilen mit Zustimmung des Betriebsrates möglich. Die Tarifgespräche in Bremen, wo die Arbeitgeber einen bereits erzielten Kompromiß im letzten Moment wieder aufkündigten, werden am kommenden Donnerstag fortgesetzt.

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