Aktionärs-Aktion gegen BLG-Geschäft

■ Hauptversammlung der Lagerhaus-Gesellschaft: Kritische Anteilseigner interessierte Plutonium statt Dividende

Es gibt zwei Sorten Aktionäre, dies zumindest war gestern von Herrn Aktionärsvertreter Bernd Günter zu lernen: Da gibt es die „dividendengierigen“, zu welchen er sich selber freimütig rechnete, und da sind die „Gelegenheits- und Politaktionäre“, welche den Betrieb aufhalten. Und früher, als es noch nicht diese „Politaktionäre“ mit ihren kümmerlichen 50-Marks-Aktien gab, da dauerte eine Hauptversammlung bei der „Bremer Lagerhaus-Gesellschaft“ eine halbe Stunde. Die reichte auch völlig aus, damit die 74 bis 114 Aktionäre ihren Arm zum Abstimmen heben konnten. Gestern mußten die hanseatischen Wirtschaftsherren und vereinzelten -damen sich aber wieder einmal zweieinhalb Stunden gedulden, weil vier - wie sie sich selber nennen „Kritische Aktionäre“ unbedingt über so unschöne Dinge wie „Plutonium“ oder „völkerrechtswidrig abgebautes Namibia -Uran“ reden

wollten. Der redselige Hamburger Vermögensverwalter Bernd Günter sagte den vieren: „Wir leben in einer Demokratie. Wir ertragen ihre Meinung. Aber wir ertragen sie nicht gerne“.

Die Herren vom Vorstand konnten den „dividendengierigen“ AktionärInnen mitteilen, daß das Geschäftsjahr 1988 „durchaus befriedigend“ verlaufen und deshalb die Dividende wieder von 6 auf 8 Prozent erhöht worden ist. Die BLG gehört zu 50,4 Prozent dem Bremer Senat, die restlichen Aktien teilen sich Banken, Betriebe sowie Privatpersonen. 1988 hat die BLG ihren Umschlag auf über 17 Millionen Tonnen gesteigert, wobei in Bremerhaven mittlerweile doppelt soviel verladen wird wie in Bremen. Hier machen vor allem Container -und Bananenschiffe sowie Autocarrier fest.

Die „kritischen Aktionäre“ waren die einzigen im Saal, die Vorstand und Aufsichtsrat nicht

entlasten wollten. 1988 hatte die BLG im Gegensatz zu 1987 zwar kein Namibia-Uran umgeschlagen - aber aus dem schlichten Grund, daß ihr keines angeboten worden war. Thorsten Maas erinnerte daran, daß der Hafensenator und Aufsichtsrat Konrad Kunick am im Juni 1988 versprochen hatte, sich dafür einzusetzen, daß grundsätzlich kein Namibia-Uran mehr über die BLG verladen würde. Kunick hatte im Februar ein bestelltes Rechtsgutachten des Uni -Professoren Manfred Hinz erhalten, das diese Absichtserklärung rechtlich untermauerte. Eine bindende Entscheidung in der BLG hatte der vollmundige Kunick aber nicht herbeigeführt. Seitens der BLG wurde dem kritischen Aktionär Maas nur angedeutet: „So alt wie der Begriff Gutachten ist der Begriff Gegengutachten.“ Weitere kritische Nachfragen gab es zu der Multisensorplattform der Firma MBB und den Militärlastwagen von

Daimler-Benz, die - illegal über Bremer Häfen exportiert für bundesweite Schlagzeilen gesorgt hatten. Auch hatten die Kritiker Informationen, daß die Bremer Firma Gestra sich als Zulieferin für die Chemiefabrik im libyschen Rabta betätigt hatte. Die Vorstandsherren erklärten sich für gänzlich unifomiert, was diese illegalen Dinge anbelange, aber schließlich sei ja auch nicht alles stimmig, was die Presse so berichte. Nein, von Politik wollten die geduldig stillsitzenden AktionärInnen nichts wissen. Erst die Schlußrede des Aufsichtsratsvorsitzenden Berghöfer machte klar, daß es da Einschränkungen gibt. Er appellierte „an die Politik“, endlich LKW-Transporte in deutschen Landen zu verbilligen: „Wir wollen Liberte im grenzüberschreitenden Verkehr, Egalite bei der tariflichen Gleichstellung und Fraternite mit unseren Kunden und unseren Mitarbeitern.“

B.D.