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K O M M E N T A R Justitia rät:

■ Lieber Waffen schieben als Äpfel klauen

Wenn der Philips-Chef im Gemüseladen einen Apfel in die Tasche steckt, dann macht er sich strafbar. Exportiert er dagegen hochentwickelte Nachtsichtgeräte an das irakische Militär, damit es iranische Soldaten und kurdische Rebellen rund um die Uhr jagen kann, begeht er nur eine Ordnungswidrigkeit - vergleichbar etwa mit dem Abstellen seines Autos im Parkverbot. So jedenfalls denkt die Bremer Staatsanwaltschaft und stellte deshalb ihre Ermittlungen in Sachen Waffenexport gegen Philips ein (vgl. S.22).

Der feine juristische Unterschied zwischen Apfelklau und Lieferung von Kriegsbedarf: Letzteres wäre nur strafbar, wenn die High-Tech-Geräte ausschließlich für militärische Zwecke zu verwenden wären. Doch schließlich hätte der Irak die teuren Nachtsicht-Geräte auch für Schiedsrichter auf verdunkelten Fußballplätzen oder für nächtliche Radarkontrollen auf der Stadtautobahn von Bagdad bestellt haben können. So jedenfalls denkt die Bundesregierung und genehmigte erstmal den Export.

„Ein Glück“, denkt derweil der Philips-Chef, „daß ich keine Äpfel klaue, sondern Waffen schiebe.“ Dirk Asendorp

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