: Die paar Zentimeter
Eine Pressemitteilung des Bayrischen Staatsministeriums des Innern ■ DOKUMENTATION
„Aufgrund der positiven Erfahrungen des Bundes und der anderen Bundesländer mit der Einstellung und Verwendung von Frauen bei der Schutzpolizei wird Bayern erstmals 1990 ebenfalls Frauen für den uniformierten Polizeivollzugsdienst einstellen. Die Werbung für die Einstellung läuft bereits seit sechs Monaten. Dabei hat sich gezeigt, daß ein Teil der Bewerberinnen die bisher bestehende Mindestgröße für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst, die bei 165 cm liegt, nicht erreicht. Deswegen hat das Innenministerium diese Mindestgröße übrigens auch für männliche Bewerber ab sofort auf 162 cm herabgesetzt. Nach Kenntnis des Innnenministeriums sind die Anforderungen an die Körpergröße von weiblichen Bewerberinnen mit 160 cm lediglich in Berlin geringer. In Schleswig-Holstein ist die Absenkung der entsprechenden Anforderung auf bis zu 160 cm mit Einverständnis des Polizeiarztes möglich. Die meisten Bundesländer verlangen bei Frauen zwischen 163 cm und 165 cm, bei Männern zwischen 165 cm und 168 cm. Vergleichsweise höchste Anforderungen an die Körpergröße stellen bei Frauen dagegen Hessen und das Saarland mit jeweils 168 cm. Bei männlichen Bewerbern verlangt Hamburg eine Mindestkörpergröße von 170 cm.“
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