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Deutscher Schlesier-Verein Bedingung für Polenhilfe

Bonn (dpa) - Die Bundesregierung will bei ihren Verhandlungen mit Warschau erreichen, daß die Angehörigen der deutschen Volksgruppe in Polen ihre international verbrieften Rechte ungehindert wahrnehmen können. Regierungssprecher Hans Klein sagte am Freitag in Bonn, die Bundesregierung sei über das Urteil des Bezirksgerichts in Oppeln, das die Zulassung eines schlesischen Kulturverbandes abgelehnt hatte, „nicht glücklich“. Ziel der Polen -Verhandlungen, bei denen es vor allem um die wirtschaftliche Unterstützung des Landes geht, sei es auch, daß „niemandem eine Betätigung dieser Art untersagt wird“. Die Botschaft in Warschau ist angewiesen worden, dem Schlesier-Verein rechtlichen Beistand anzubieten. Gegen das Urteil in Oppeln seien Rechtsmittel noch möglich. Die Anfang Juli unterbrochenen deutsch-polnischen Verhandlungen mit Polen, nach deren Abschluß Bundeskanzler Helmut Kohl nach Warschau reisen will, sollen nach der Ferienpause wieder aufgenommen werden.

Der CSU-Vorsitzende und Bundesfinanzminister Theo Waigel sagte vor Journalisten, das Gerichtsurteil „können wir so nicht akzeptieren“. Er gehe davon aus, daß es geändert werde. Nur wenn die Minderheitenrechte gewahrt würden, könne es Hilfe für Polen geben. Das fordere auch der Bundeskanzler.

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