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CDU will Mediengesetz

Die CDU verlangt vom Senat die unverzügliche Vorlage eines Mediengesetzentwurfs. Ihr stellvertretender Fraktionsvorsitzender Hassemer begründete die Forderung damit, daß die Veranstalter Planungssicherheit brauchten, da das Kabelpilotprojektgesetz im August 1990 seine Wirksamkeit verliere und dann alle Übertragungsrechte über Kabel abliefen. Die Planungsunsicherheit belaste besonders die kleinen lokalen Anbieter. Wenn der Senat nicht bald aufwache, werde er beim Parlament die Verlängerung des Kabelpilotprojekts beantragen müssen. Hassemer wandte sich auch gegen gesetzlich vorgeschriebene Redaktionsstatute. Die CDU sei dagegen, inhaltlich in die Programme privater Sender einzugreifen. Sie forderte die Beibehaltung des Kabelrates, weil diese Form der Überwachung der Medien sich unter den bisher im Kabel erprobten als die eindeutig beste erwiesen habe. Ein dem Rundfunkrat vergleichbares Gremium an seine Stelle zu setzen wäre nur aufwendiger, teurer, umständlicher und „obendrein politisch stärker beeinflußt“.

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