: Arbeitsdienst vor dem Examen
■ Chinas Studenten sollen zum Arbeitseinsatz / Allerdings besteht auf dem Land keinerlei Bedarf an zusätzlicher Arbeitskraft / Erstes US-Unternehmen nutzt günstiges Investitionsmilieu in China
Peking (ap/taz) - Ein oder zwei Jahre Arbeitserfahrung sollen chinesische Hochschulabsolventen künftig vor ihrem Abschlußexamen sammeln. Die Zahl der Hochschulabsolventen mit Arbeitserfahrung müsse insbesondere in den Fachbereichen der Gesellschaftwissenschaften erhöht werden, heißt es in der Anordnung, die 'China Daily‘ am Samstag veröffentlichte. Ausgenommen seien allerdings jene Studenten, die diese Erfahrung bereits mitbrächten.
Das Programm solle umgehend realisiert werden, dürfte indes auf einige nicht nur bürokratische Widerstände stoßen. „Die wollen dich an irgendeinen schrecklichen Ort verbannen, damit du am Ende die Stadt wieder zu schätzen weißt“, kommentierte ein junger Geschäftsmann. Hinzu kommt, daß in den Dörfern, die die Studenten beherbergen sollen, keinerlei Bedarf an Arbeitskraft besteht. Während einer Pekinger Professorin noch zweifelhaft erscheint, ob die bereits aus dem Jahre 1984 stammende Verordnung Anwendung finden wird, mutmaßen andere, daß das Exil nicht nur auf zwei Jahre begrenzt werde.
Als erster hochrangiger US-Vertreter betonte Senator Warren B. Rudman bei seinem China-Besuch am Wochenende in Peking, daß die Mehrheit der Kongreßmitglieder die Notwendigkeit US -chinesischer Beziehungen erkannt hätten. Bereits seit einer Woche genießt der iranische Präsident der MGM Development CO die Vorteile der Geschäftsaufnahme. Während die meisten der ursprünglich engagierten Investoren aus dem 17,2-Millionen -Dollar-Projekt nach dem Massaker am Tiananmen ausstiegen, schlug das Unternehmen auf einen siebzigjährigen Pachtvertrag über eine 5,3 Quadratkilometer große Industrieentwicklungszone ein. In Abweichung von den ursprünglichen Modalitäten, die seit drei Jahren verhandelt wurden, gewährte China anstatt einer achtzehnmonatigen eine dreijährige Zahlungsfrist und garantierte dem Investor eine „faire Entschädigung“, falls die Situation in Tianjing für Auslandsgeschäfte zu unsicher werde.
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