Versetzung gescheitert

■ Justizsenat darf den berüchtigten Tegeler Sicherheitsbeauftragten nicht zum Kabelprojekt versetzen

Zum zweitenmal hat das Verwaltungsgericht einen von der Regierung geschaßten, hohen Beamten, per Gerichtsentscheid wieder zu seinem alten Posten verholfen. Der Regierungsdirektor Astraht (O-Ton aus dem Knast: „Das Ekel im Berliner Strafvollzug“) war viele Jahre als Sicherheitsbeauftragter sowohl im Tegeler Knast als auch in der U-Haftanstalt Moabit tätig. Die neue Regierung hatte gegen Astraht „starke Loyalitätsbedenken“ angemeldet. Im April wurde Astraht von seinem Posten als Sicherheitsbeauftragter in Moabit abgelöst und zum Kultursenat versetzt. In der Kulturbürokratie sollte Astraht fortan „die Begleitprojekte zum Kabelfernsehen“ auswerten. Das Gericht entschied jetzt, daß eine solche Aufgabe für Astraht nicht zumutbar sei, weil er zu hoch besoldet würde. Akzeptieren mochte das Verwaltungsgericht auch nicht die von der Justizverwaltung angemeldeten „Loyalitätszweifel“ gegenüber Astraht. „Der scharfe Hund im Vollzug“ (Republikanischer Anwaltsverein) hat allerdings auch jetzt keine Chance mehr, auf seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren zu können: Die Sicherheitsbeauftragten sind in allen Haftanstalten abgeschafft worden. „Und ob Herr Astraht, egal in welcher Funktion, je wieder nach Moabit kommen wird, halten wir für unwahrscheinlich“, heißt es in der Senatsverwaltung für Justiz.

Erst vor kurzem hatte der Senatsrat im Verfassungsschutz, Bakker, erfolgreich gegen seine Versetzung als Referatsleiter Linksextremismus und Auswertung geklagt. Auch in diesem Fall entschied das Verwaltungsgericht, Bakker sei zu Unrecht versetzt worden. Dazu die Innenverwaltung: Bakker „wird dennoch nicht wieder auf seinen alten Posten gesetzt“.

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