: Datenschützer warnen vor Europa
■ Internationale Datenschutz-Konferenz sieht Gefahren eines ungehemmten Datenflusses
Berlin (taz) - Ohne konkrete Ergebnisse, dafür aber mit zahlreichen warnenden Erklärungen ging am Mittwoch abend in Berlin die 11.Internationale Konferenz für den Datenschutz zu Ende, an der rund 140 führende Experten aus aller Welt teilnahmen. Zum Abschluß ihrer Tagung verlangten die Datenschützer in einer „Berliner Erklärung“, die Regierungen der EG-Staaten sollten „gleichwertige gesetzliche Sicherungen“ für den Datenschutz schaffen.
Obwohl schon 1992 die europäischen Binnengrenzen fallen werden und der Austausch persönlicher Daten dann über Ländergrenzen hinweg stark zunehmen wird, gibt es bisher keine grenzübergreifenden Datenschutzbestimmungen. Von den zwölf EG-Ländern haben fünf Staaten noch nicht einmal ein eigenes Datenschutzgesetz. Die Datenschutzbeauftragten der EG-Länder schlugen in einer Zusatzerklärung vor, als ersten Schritt eine unabhängige Datenschutzkontrollinstanz zu schaffen, die die Europäische Gemeinschaft in allen Datenschutzfragen beraten soll. Von einheitlichen Regelungen, die dem einzelnen auch nur eine annähernde Kontrolle der über ihn im Ausland gesammelten Daten ermöglicht, sind die Datenschützer jedoch noch weit entfernt. „Wir laufen Gefahr, daß im vereinten Europa Individuen nur noch als Ware benutzt werden“, warnte der Leiter der französischen Delegation.
Einen Vorgeschmack auf die Datenschutzprobleme eines geeinten Europas sahen die Datenschützer in dem sogenannten „Abkommen von Schengen“, einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik, Frankreich und den Beneluxstaaten (Belgien, Niederlande und Luxemburg). Das Abkommen, das ursprünglich schon 1990 die Grenzen zwischen den fünf Vertragsländern abschaffen sollte, sieht unter anderem ein zentrales polizeiliches Informationssystem vor. Dieses Informationssystem weist jedoch nach übereinstimmender Auffassung der Datenschützer so viele Mängel und Gefahren auf, daß sie ihren jeweiligen Regierungen nahelegen wollen, das Schengener Abkommen erst zu unterzeichnen, wenn ihre datenschutzrechtlichen Forderungen erfüllt sind und wenn auch das Vertragsland Belgien eine Datenschutzkommission einsetzt.
Ve.
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