piwik no script img

Männer dürfen nicht benachteiligt werden

Kassel (ap) - Auch Männer dürfen im Arbeitsleben nicht benachteiligt werden. Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat am Dienstag in mehreren Modellprozessen entschieden, daß auch eine Benachteiligung von Männern gegenüber Frauen gegen die im Grundgesetz verankerte Gleichbehandlung verstößt. Deshalb dürfen nach dem höchstrichterlichen Entscheid Arbeitgeber den Witwern ihrer Arbeitnehmerinnen eine betriebliche Rente nicht verweigern, wenn sie nach dem Tode ihrer Arbeitnehmer den Frauen eine betriebliche Witwenrente gewähren. (Az: BAG 3 AZR 793/87 sowie 575/88)

Lesen gegen das Patriarchat

Auf taz.de finden Sie eine unabhängige, progressive Stimme – frei zugänglich, ermöglicht von unserer Community. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen