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CDU blockiert Staatsanwälte

Dem rheinland-pfälzischen CDU-Landtagsabgeordneten Wollscheid drohen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft - doch seine Partei verhindert erfolgreich die Aufhebung seiner Immunität  ■  Aus Mainz Joachim Weidemann

Die Christdemokraten in Rheinland-Pfalz bremsen Koblenzer Staatsanwälte, die gegen den CDU-Landtagsabgeordneten Günter Wollscheid ermitteln wollen - offenbar wegen Steuerdelikten. Gegen Wollscheid liegt bereits ein richterlicher Durchsuchungsbefehl vor. Wollscheids parlamentarische Immunität allerdings bewahrt ihn derzeit vor der Vollstreckung.

Bislang weigert sich die CDU, der Aufhebung dieser Immunität zuzustimmen. Im 13köpfigen Rechtsausschuß des Mainzer Landtags verhinderten die sechs CDU-Leute jene Zweidrittelmehrheit, die zur Aufhebung der Immunität erforderlich gewesen wäre. So haben die Staatsanwälte weiterhin rotes Licht.

Die Aufhebung war vom Mainzer Justizminister Peter Caesar (FDP) auf Ersuchen der Koblenzer Ermittler beantragt worden. Peter Caesar fand dabei die Zustimmung der Sozialdemokraten, der Grünen und der FDP. Der Fall Wollscheid muß nun vom Plenum behandelt werden, das Ende September zum nächsten Mal tagt.

Anlaß der Ermittlungen ist der taz-Bericht „Kreis-CDU als Selbstbedienungsladen“ vom 18.Juli dieses Jahres. Darin geht es um ein internes Papier der CDU im Landkreis Daun (Eifel), wo Günter Wollscheid dem CDU-Kreisverband vorsitzt.

Ein Parteigenosse, der sich gegenüber der taz auch weiterhin zu seinem Papier bekannte, warf Wollscheid in diesem Papier vor, er habe zumindest in den Jahren 1978 und 1979 „ohne Vorstandsbeschluß“ aus dem Etat der Kreis-CDU überhohe Pauschalen für Telefon- und Fahrtkosten kassiert.

Die Kilometerpauschale, zum Beispiel, belief sich ab 1.Januar 1978 auf monatlich 670 Mark und wurde am 1.Juli 1979 auf 773 Mark pro Monat erhöht. Nach Auskunft von Steuerexperten müssen solche Pauschalbeträge bei der Steuererklärung angegeben werden.

Das CDU-Papier enthält ferner den Vorwurf, Wollscheids „seitenweise Aufzeichnungen“ darüber, wohin das Geld der CDU geflossen sei, seien „offensichtlich nachträglich gefertigt“ und sollten im nachhinein „alles papiermäßig belegen“.

Wollscheid, der als wichtiger CDU-Medienpolitiker zu den Vertrauten des CDU-Landeschefs Hans-Otto Wilhelm zählt, hatte gegenüber der taz dem Inhalt des Papiers widersprochen und die Vorwürfe bestritten.

Daß die CDU nun die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht ermöglichen will, kann sich später als Bärendienst erweisen. Denn: Gleich zwei Staatsanwaltschaften wollten nach dem taz-Bericht mit Ermittlungen beginnen, die Staatsanwaltschaft in Trier und die in Koblenz - ohne daß die eine von der anderen wußte.

Die Federführung wird nun bei den Koblenzer Staatsanwälten liegen, unter denen sich Steuerspezialisten befinden. Doch dazu müßte allerdings erst Wollscheids Immunität fallen.

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