: Das Amts-Kreuz mit dem großen I
Der Bremer Senat kämpft gegen sprachlichen Sittenverfall bei der Anrede von Frauen ■ D O K U M E N T A T I O N
Die Senatskommission für das Personalwesen der Freien Hansestadt hat jetzt richtungsweisende Anweisungen über die „Gleichbehandlung von Frauen und Männern in amtlichen Verlautbarungen“ an sämtliche Dienststellen gegeben. Wir dokumentieren in Auszügen:
„Bei der Verwendung der weiblichen und männlichen Bezeichnungsformen ist im Schriftverkehr bislang hauptsächlich die sog. Querstrichtechnik angewandt worden, z.B. Sachbearbeiter/-in; gelegentlich konnte man auch die Klammer-Schreibweise antreffen, z.B. Antragsteller(innen). Jetzt ist uns bekannt geworden, daß einzelne Dienststellen für ihren Schriftverkehr insoweit eine Schreibweise festgelegt haben, wie sie vereinzelt in der Presse Mode geworden ist: z.B. BenutzerInnen, BewerberInnen. Wir nehmen dies zum Anlaß auf folgendes hinweisen:
-Nach Nr.37 (3) BremGGO richtet sich die Rechtschreibung nach den im „Duden“ gebrauchten Schreibweisen und Regeln. Die vorstehend zuletzt erwähnte Schreibweise entspricht nicht diesen Regeln.
-Autorisiert ist gegenwärtig nach dem zitierten Runderlaß des Senats lediglich die Querstrichtechnik. Ob sich diese Technik durchsetzen wird, ist sehr ungewiß; denn es wird von seiten der Frauen nicht mehr verstanden, daß sie in einem Text lediglich als Anhängsel eines männlichen Begriffs erwähnt werden.
-Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern in amtlichen Verlautbarungen, insbesondere in der Normensprache, befindet sich seit einiger Zeit in einer bundesweiten Erörterung. So hat z.B. die Bundesregierung eine Arbeitsgruppe „Normensprache“ gebildet, zu der auch die Landesjustizverwaltungen und die Gleichstellungsstellen hinzugezogen werden. (...) Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollten abgewartet werden, um die Chance zu wahren, eine einheitliche Regelung zu erreichen. Hieraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
-Die erwähnte Mode-Schreibweise, z.B. BenutzerInnen, BewerberInnen ist nicht anzuwenden.
-Auch auf die Klammer-Schreibweise, z.B. Antragsteller(innen) ist zu verzichten.
-Auch sollte zunächst stets versucht werden, geschlechtsneutrale Bezeichnungsformen zu finden (z.B. Lehrkraft) bzw. durch Pluralnormen zu verdeutlichen, daß Frauen und Männer in gleicher Weise gemeint sind.
-Eine andere Lösung kann darin bestehen, daß Begriffe wie „Amtsleiter/-in“ durch die Wörter „Amtsleiterin oder Amtsleiter“ ersetzt werden oder statt dessen der Begriff „Amtsleitung“ verwendet wird.
-Sofern diese Alternativen sich nicht verwirklichen lassen, ist bis zu einer abschließenden Regelung einheitlich die Querstrichtechnik zu verwenden.
Die Dienststellen werden gebeten, ab sofort entsprechend zu verfahren.
Im Auftrag Happel“
(Gerichtet ist das Schreiben - völlig unvorschriftsmäßig an „Empfänger“. Korrekt hingegen müßte es im Bremer amtsdeutsch „Empfängnis“ heißen)
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