: Asylbewerber auch im Wohngebiet
Bonn (ap) - Auch in sogenannten reinen Wohngebieten sollen künftig uneingeschränkt Altenpflegeheime errichtet und ausnahmsweise Aussiedler sowie Asylbewerber untergebracht werden können. Diese Konsequenz zog die Bundesregierung als Reaktion auf zwei umstrittenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Durch eine Neuformulierung der Baunutzungsverordnung sollen zu den zugelassenen Wohngebäuden auch solche gehören, die „ganz oder teilweise der Betreuung und Pflege ihrer Bewohner“ dienen. Damit könne das reine Wohngebiet auch für die Unterbringung von Aussiedlern und Asylbewerbern geöffnet werden, wenn die betreffende Gemeinde dies wolle, ohne daß sie dafür einen besonderen Bebauungsplan aufstellen oder ihn ändern müsse. Die zwei Entscheidungen der Verwaltungsrichter, wonach weder Altenpflegeheime noch Wohnstätten für Aussiedler und Asylbewerber in reinen Wohngebieten zulässig sind, hatten einen öffentlichen Proteststurm ausgelöst.
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