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Kein Unterschied-betr.: "Falsche und richtige Fremde", taz vom 5.9.89

betr.: „Falsche und richtige Fremde“, taz vom 5.9.89

Ich stimme Vera Gaserow in bezug auf die offenkundige Scheinheiligkeit und den unausgesprochenen Rassismus voll zu.

Zwar mag manche/r sagen, die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erhebe den Anspruch auf Alleinvertretung für alle Deutschen, und wen man verträte, müsse man auch aufnehmen, doch schreibt das Grundgesetz (Art.16, Abs. 2) auch die Aufnahme politisch Verfolgter anderer Nationalität vor, da man aus der NS-Zeit lernen und besser machen wollte als jene Länder, die damals deutsche Flüchtlinge abwiesen. Also kann und darf es keinen Unterschied zwischen deutschen „Politflüchtlingen“ und solchen anderer Nationalität geben.

Oliver Schröder, Plochingen

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