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REPs raus aus der DAG

■ Angestelltengewerkschaft fällt Unvereinbarkeitsbeschluß gegen Funktionäre rechtsradikaler Parteien / DGB guckt in die Röhre

Berlin (taz/ap) - Kein Platz für „Republikaner“ bei den organisierten Angestellten - im Gegensatz zum Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Deutsche Angestelltengewerkschaft (DAG) jetzt einen Unvereinbarkeitsbeschluß mit den „Republikanern“, der NPD, der DVU und der FAP gefaßt. Nach den Worten des DAG -Vorsitzenden Roland Issen hat der Gewerkschaftsrat am Wochenende einstimmig beschlossen, daß Funktionäre dieser rechtsradikalen Parteien nicht der DAG angehören dürfen. Umgekehrt dürften aber auch ehrenamtliche und hauptamtliche DAG-Funktionäre nicht gleichzeitig Mitglieder einer dieser Rechtsparteien sein.

„Wer sich nicht daran hält, wird aus der DAG ausgeschlossen“, betonte Issen. Damit habe die Gewerkschaft einen klaren Trennungsstrich gezogen. Es bestehe auch die Möglichkeit, einfache Mitglieder der „Republikaner“ auszuschließen, wenn sie sich gewerkschaftsschädlich verhielten. Auf die Frage, warum nicht schon die reine Mitgliedschaft bei den „Republikanern“ ausreiche, um der DAG nicht angehören zu dürfen, erklärte Issen: Seine Gewerkschaft habe keine Möglichkeit, die Parteizugehörigkeit ihrer Mitglieder zu überprüfen. Es solle auch keinerlei Gesinnungsschnüffelei betrieben werden.

Einer möglichen Kritik beugte die DAG gleich vor. Unvereinbarkeitsbeschlüsse gegen Kommunisten, so Issen, gebe es deshalb nicht, weil seiner Gewerkschaft nicht bekannt sei, daß auch nur ein einziges DKP-Mitglied in der DAG sei. Sollte sich das ändern, werde sicherlich auch gegen die DKP ein entsprechender Beschluß gefaßt. Zuletzt hatte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nach Schönhubers Wahlerfolg in Berlin über den Ausschluß von Rechtsradikalen beraten.

wg

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