Freispruch für Blockade vor AKW

Berlin (taz) - Mit einem Freispruch für ein Mitglied der Initiative „Strom ohne Atom“ endete gestern ein Verfahren vor dem Amtsgericht Besigheim nahe Stuttgart. Der Angeklagte war der Rädelsführerschaft bei der Blockade eines Transportes abgebrannter Brennelemente vor dem AKW Neckarwestheim II im Juli vergangenen Jahres beschuldigt worden. Trotz hochrangiger Polizeizeugen hatte auch der Staatsanwalt auf Freispruch plädiert.