: Rote Karte für giftige Herbizide
Köln (ap) - Wegen möglicher Gesundheitsschädigungen von Kleinkindern hat ein Gericht einem Vermieter untersagt, hochgiftige Unkrautvernichtungsmittel auf Plattenwegen, Rasen- und Grünflächen seines Grundstücks auszubringen. In dem am Donnerstag vom Deutschen Mieterbund in Köln veröffentlichten Urteil erklärte das Landgericht München, der Einsatz der Herbizide sei „mit der Pflicht des Vermieters, Schaden von den Mietern fernzuhalten, nicht vereinbar“. (AZ: LG München 31S 14661/88)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen