„Fall Eule“ amtlich bestätigt

■ Innensenator hebt die Geheimhaltung über den Bericht der Projektgruppe Verfassungsschutz auf / Innensenat arbeitet an neuer Auskunftsregelung für den VS

Innensenator Pätzold ist gestern einem Antrag des Verfassungsschutz-Ausschusses gefolgt und hat den Einzelbericht der Projektgruppe Verfassungsschutz zum „Fall Eule“ öffentlich gemacht. Mit dem 21seitigen Papier sind damit weitgehend die Berichte bestätigt, nach denen die Verhaftung von Claudia Orlowsky (29) und Wolfgang Behling (36) auf die Tätigkeit des verdeckten Ermittlers des Verfassungsschutzes, Eberhard Benzing, zurückgeht. Das Verfahren gegen die beiden ist vor kurzem wegen Geringfügigkeit eingestellt worden (die taz berichtete).

Innensenator Pätzold bestätigte, daß der frühere Kripo -Mitarbeiter Benzing ohne die notwendige gesetzliche Grundlage auf die militante Szene in Kreuzberg angesetzt war. Fest steht nun auch, daß die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) 1986 vom früheren Staatssekretär Conen belogen wurde, als er die Frage nach verdeckten Ermittlern mit einem Nein beantwortete. Wegen der fehlenden rechtlichen Grundlage mußten die Beamten anschließend überstürzt zum VS wechseln. Aber auch bei der dazu nötigen Stellenschaffung wurde die PKK getäuscht. Der Kommission wurde das Märchen aufgetischt, daß die Beamten Mitarbeiter des Kölner Verfassungsschutzes wären, die für ihre Arbeit eine Berliner Legende bräuchten.

Die Projektgruppe räumt zwar ein, daß sich Polizei und Verfassungsschutz im „Fall Eule“ in einem „überschneidenden Aufgabenbereich“ bewegt hätten, ein rechtswidriges Vorgehen des VS sei aber nicht erkennbar. Erhebliche Zweifel daran äußerte die AL-Abgeordnete Künast, indem sie auf das im Grundgesetz festgeschriebene Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei verwies. Zweifel hatte Künast auch an der Aussage, daß VS-Agent Benzing kein „agent provocateur“ war: Ausgespähte hätten recherchiert, daß Benzing bei der IWF-Kampagne zu Buttersäureanschlägen auf Banken aufgefordert habe.

Anschließend führten Pätzold und VS-Chef Schenk aus, wie künftig mit den Auskunftsbegehren beim Landesamt gespeicherter Bürger umzugehen sei. Eine Vorlage wird zur Zeit im Innensenat vorbereitet und soll dem Ausschuß später zur Begutachtung vorgelegt werden. Entgegen der früheren Praxis, die Anfragen systematisch falsch zu beantworten, sollen die Fragesteller künftig ein klares Ja oder Nein und Einblick in die Unterlagen erhalten. Eine Auskunft soll nur dann verweigert werden, wenn es „aktuelle Erfordernisse für Beobachtungserkenntnisse gibt“. Wer als Mitglied einer orthodoxen kommunistischen Gruppe oder als Anhänger einer „bestandsfesten rechtsextremistischen“ Gruppe gilt, wird weiterhin leer ausgehen. Pätzold bedauerte, daß die rechtlichen Vorschriften keine „relativierende Beurteilung“ einer vermeintlichen verfassungsfeindlichen Bestrebung zulassen.

Einschränkend gilt weiter, daß das Landesamt nur über selbst gewonnene „Erkenntnisse“ Auskunft geben darf. Einer Freigabe der Meterware „Sachakte taz“ steht nach den Worten des Innensenators nur entgegen, daß in ihr eine Fülle personenbezogener Daten früherer und heutiger Mitarbeiter enthalten sind. Sollten diese aber nach Ablauf einer gewissen Zeit keine Bedenken erheben, stünde einer Veröffentlichung nichts im Wege.

Wolfgang Gast