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Gebührenpflicht für Ausland-LKWs

Berlin (taz) - Die bundesdeutschen LKW-Spediteure können sich freuen. Ab 1. Mai nächsten Jahres will die Bundesregierung für alle in- und ausländischen Laster auf Bundesfernstraßen eine Straßenbenutzungsgebühr kassieren, die den einheimischen Transporteuren jedoch über eine parallele Senkung der Kraftfahrzeugsteuer umgehend zurückerstattet werden soll. Das sieht ein gestern vom Bundeskabinett gebilligter Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Friedrich Zimmermann (CSU) vor.

Je nach Gewicht und Achszahl sollen jährliche Gebühren zwischen 1.000 und 9.000 Mark erhoben werden. Mit der Operation will die Bundesregierung das ausländische Transportgewerbe um voraussichtlich 266 Millionen Mark jährlich erleichtern und die Situation der deutschen Spediteure gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz verbessern. In EG-Ländern wie den Niederlanden wird der Güterverkehr auf der Straße durch niedrigere Kraftfahrzeugsteuern und Dieselpreise bislang noch stärker „subventioniert“ als in der Bundesrepublik. Außerdem müssen bundesdeutsche Trucks in fast allen europäischen Ländern für die Straßenbenutzung löhnen. Die EG-Kommission allerdings sieht in Zimmermanns Gesetzentwurf einen Verstoß gegen den EWG-Vertrag, der die Schlechterstellung ausländischer Verkehrsunternehmen verbietet.

Der Dortmunder Verkehrswissenschaftler Helmut Holzapfel kritisierte Zimmermanns Vorstoß als „reine Kosmetik“. Zum Ausgleich der ökologischen Folgekosten wäre nach Auffassung Holzapfels eine mindestens drei- bis vierfache Höherbelastung des LKW-Verkehrs auf europäischer Ebene erforderlich.

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