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Kündigungsschutz in Eigentumswohnungen

■ Innenausschuß beschließt Lex Berlin CDU: Investoren werden verunsichert

Einen generellen Kündigungsschutz von vermieteten Wohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt worden sind, beschloß der Innenausschuß des Bundesrates auf Antrag des Berliner Bausenators Nagel (SPD). Der Beschluß wird nur für Berlin gelten. Er muß dann noch das Plenum des Bundesrates sowie den Bundestag passieren, um rechtskräftig zu werden.

Bausenator Nagel unternahm diesen Vorstoß nicht ohne Grund: Der Berliner Mieterverein hatte schon vor Monaten eine Kündigungswelle bei umgewandelten Eigentumswohnungen konstatiert, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Februar die Eigenbedarfskündigung erleichert hatte. Hunderte von Mietern hatten sich deshalb an den Verein gewandt.

Da die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt derzeit bekanntermaßen stark angespannt ist, will Nagel von Bonn ermächtigt werden, ein Landesgesetz zu erlassen. Nach dem sollen Leute, die eine Eigentumswohnung kaufen, die dort wohnenden Mieter grundsätzlich nicht wegen Eigenbedarfs kündigen können. Gesellschaften, die Häuser umwandeln und wohnungsweise verkaufen, sollen ebenfalls kein Kündigungsrecht mehr haben. Das Plenum des Bundesrates wird am 10. November darüber entscheiden.

Der baupolitische Sprecher der Bonner CDU Dr.Kansy äußerte sich skeptisch. Zum einen habe man oft die Erfahrung gemacht, daß Beschlüsse von Bundesratsausschüssen vom Plenum gar nicht angenommen werden. Außerdem stehe die Regierungskoalition unter dem Druck sowohl der Hausbesitzervereine, das Mietrecht zu lockern, wie auch der Mietervereine, zusätzliche Bindungen einzuführen. Man wolle keiner der beiden Seiten nachgeben, „sonst machen wir eine Büchse auf und können nachher nichts mehr kontrollieren“, sagte Kansy. Damit würden nur Investoren verunsichert.

Er selbst halte es für besser, die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen zu reduzieren, das sei aber nicht Koalitionsmeinung. Auch der Berliner Haus- und Grundbesitzerverein sprach sich gegen den Nagel-Vorstoß aus. Der treffe vor allem normale Bürger, die sich eine Eigentumswohnung kaufen, und sei darüber hinaus vermutlich verfassungswidrig.

esch

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