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Kramer blieb dicht

■ Landgericht entschied: Mitbestimmungsrecht geht vor

Anderthalb Stunden vor dem regulären Ladenschluß entschied das Landgericht in Hamburg: Die Entscheidung wird ausgesetzt, das letzte Wort hat die Einigungsstelle am Arbeitsgericht in Bremen am 2. November. Damit kam Rotenburgs Kaufhausbesitzer um die schizophrene Situation herum, auf Weisung des Arbeitsgerichts den Ladenschluß um 18.30 Uhr einzuhalten und nach Weisung einer gleichzeitig in Hamburg gefällten Entscheidung den Dienstleistungsabend am langen Donnerstag auf 20.30 Uhr auszudehnen, wie es der Vermieter seines Ladens per einstweiliger Verfügung wollte. Im Duell Mitbestimmungsrecht gegen Rechtsansprüchen aus Mietverträgen siegten damit zunächst die Mitarbeiter.

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