: Pelzhändler sind Anstifter
Frankfurt (ap) - Mit einem Erfolg für die Aktionsgemeinschaft Artenschutz ist vor dem Oberlandesgericht Frankfurt der Prozeß um den Vorwurf illegaler Pelzimporte in die BRD beendet worden. Kläger war der Verband der deutschen Rauchwaren- und Pelzwirtschaft. Die Artenschützer dürfen demnach weiter sagen, daß „etwa 90 Prozent der Pelze und Krokodilhäute, vor allem aus Staaten der Dritten Welt, hierzulande illegal eingeführt“ werden. Mitverantwortlich dafür seien deutsche Händler als „Anstifter“.
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