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Grundsatzurteil zu Asyl

Karlsruhe (dpa) - Anspruch auf Asyl in der Bundesrepublik können unter bestimmten Bedingungen auch Ausländer geltend machen, die ihren Heimatstaat politisch bekämpft haben - so das Bundesverfassungsgericht. Es sei mit der „Asylgewährleistung“ des Grundgesetzes nicht vereinbar, generell demjenigen Asyl zu versagen, der sich gegen seinen Staat politisch betätigt habe und deshalb von diesem verfolgt werde. Damit wurde Verfassungsbeschwerden von drei Tamilen aus Sri Lanka stattgegeben, denen das Bundesverwaltungsgericht bisher Asyl verweigert hatte. (Az.: 2 BvR 502/86 und 2 BvR 1000/86 und 2 BvR 961/86 - Beschluß vom 10.7.89)

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