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Spritfresser

Braucht ein Neuwagen erheblich mehr Sprit als im Verkaufsprospekt des Herstellers angegeben ist, kann der Käufer auf Rückgabe des Fahrzeugs pochen, wenn der Mangel nicht beseitigt wird. Nach einem Urteil des Landesgerichts Braunschweig (Az.: 3 o 97/88, Dar 89, 424) ist ein Mehrverbrauch von einem Fünftel der im Prospekt angegebenen Menge entschieden zu hoch. Wenn, wie im entschiedenen Fall, der neue Pkw bei mehreren Meßfahrten nach DIN im Ortsbereich sowie bei Tempo 90 und 120 einen um durchschnittlich 20 Prozent höheren Spritverbrauch hat als der Prospekt verspricht, müsse dies der Käufer nicht hinnehmen. Da sich vor allem Käufer von Kleinwagen bei der Wahl ihres neuen Autos von wirtschaftlichen Gesichtspunkten leiten ließen, müssen sie sich nach Auffassung der Richter darauf verlassen können, daß die Prospektangaben über den Benzinverbrauch im wesentlichen stimmen. dp

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