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Pizza-Urteil

Koblenz (dpa) - Eine Pizza mit dem Werbeaufdruck „aus dem Steinbackofen“ muß auch wirklich aus einem solchen Ofen kommen. Ansonsten ist die Werbung irreführend, befand das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) in einem Urteil in zweiter Instanz. Die beklagte Firma hatte auf der Verpackung geworben: „Aus dem Steinbackofen“ oder „Mit dem typischen Steinbackofen-Aroma“. Tatsächlich aber wurden ca 1.200 Pizzas pro Stunde in einem elektrisch beheizten Durchlaufofen gebacken.

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