Beleidigter Baldur und kein Ende

■ Am Mittwoch Beginn des Polit-Strafverfahrens / AL-Satire kehrte gängige Vorurteile gegen Schwule um und machte sich Sorgen um des Bürgermeisters Homosexualität

Die Affäre um Berlins teuersten Asexuellen, den Charlottenburger Ex-Bezirksbürgermeister Baldur Ubbelohde (CDU), geht in die nächste Runde. Am Mittwoch kommt es zum Strafprozeß der P-Staatsanwaltschaft gegen den AL -Bezirksverordneten und Hobby-Satiriker Micha Schulze.

Er soll sich wegen „Beleidigung“ und „übler Nachrede“ verantworten, weil er im Januar 1989 in einem satirischen Artikel in einer Wahlkampfausgabe der AL-Zeitschrift 'Stachel‘ (Überschrift: „Ist Baldur Hetero?“) anzweifelte, ob Baldur denn noch der bisher bekannte „aufrechte schwule Politiker und Mensch“ sei. Zitat: „In letzter Zeit häufen sich jedoch Gerüchte um eine vermeintliche Heterosexualität.“ Doch Ubbelohde zeigte sich humorlos und begriff den Rollentausch, die Umkehrung gängiger Vorurteile gegen Homosexuelle überhaupt nicht. Eilends legte er in einer eidesstattlichen Erklärung das inzwischen berühmte Bekenntnis ab, „weder schwul, homosexuell noch heterosexuell“ zu sein, und verklagte Schulze und die AL auf Schmerzensgeld.

Im Juli '89 wurden dem „ehrverletzten Familienvater“ und christlichen Politiker Ubbelohde in einem Zivilprozeß 20.000 Mark zugesprochen (Berufungstermin im Dezember 1990). Nun schaltete sich auch die P-Staatsanwaltschaft ein und klagte an. Der ursprünglich auf November letzten Jahres terminierte Prozeß findet am Mittwoch, 17. Januar, um 13.30 Uhr vor dem Amtsgericht Tiergarten, Turmstraße 91, Raum 3/863 statt.

Die Anwesenheit von möglichst vielen Lesben und Schwulen und denen, die es werden wollen, ist heftig erwünscht, für Unterhaltung ist gesorgt, denn: Ubbelohde selbst wird als Zeuge anwesend sein.

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