: WAA-Gegnerin frei
■ Spektakulärer Freispruch vor dem Landgericht Amberg
München (taz) - Einen mutigen Freispruch in Sachen WAA -Widerstand leistete sich die 2.Strafkammer des Landgerichts Amberg. Die 33jährigen Nürnberger Pazifistin und WAA -Gegnerin Monika 0. stand wegen einer Ankettungs- und Blockadeaktion beim Haupttor der ehemaligen WAA-Baustelle vor dem Kadi. In den Augen der Staatsanwältin war dies ein klarer Fall von verwerflicher Nötigung. Der Münchner Verteidiger Frank Niepel konnte das Gericht jedoch mit seinem fast zweistündigen Plädoyer überzeugen. Er verwies auf das „Brokdorf-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts, wonach nicht jede Blockadeaktion verwerflich sei.
Richter Manfred Kreuzer schloß sich dem an und hob hervor, daß die Ankettungsaktion vor allem deshalb keine verwerfliche Gewalt sei, da sie dem ehrenwerten Ziel gedient habe, die Oberpfalz vor den Verstrahlungsgefahren durch die WAA zu schützen. Die zweite Strafkammer war der Ansicht, daß solche Delikte aufgrund ihrer Friedfertigkeit und Geringfügigkeit nicht gerichtlich verfolgt werden sollten. Die Staatsanwältin wird vermutlich in Revision gehen. Das Amtsgericht Schwandorf hatte die WAA-Gegnerin in erster Instanz wegen Nötigung verurteilt und die Ankettung als „verwerflichen Angriff auf die Menschenwürde“ bezeichnet.
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