: Limbach darf bleiben
Im Abgeordnetenhaus ist gestern ein Mißtrauensantrag der CDU -Opposition gegen Justizsenatorin Jutta Limbach (SPD) gescheitert. In namentlicher Abstimmung votierten 70 der 134 anwesenden Abgeordneten gegen den Antrag, 63 Abgeordnete stimmten dafür, eine Stimme war ungültig. Für ein erfolgreiches Mißtrauensvotum wären mindestens 70 Ja-Stimmen erforderlich gewesen. Anlaß des CDU-Antrags war die Ablösung des Generalstaatsanwalts Treppe. Er hatte sich geweigert, die Umstrukturierung der Staatsanwaltschaft umzusetzen, bei der die für politische Straftaten zuständigen Abteilungen aufgelöst werden sollen. Der Senat hatte daraufhin Treppe durch das Abgeordnetenhaus abwählen lassen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen