Grimau-Urteil bestätigt

■ Rechtfertigung für ein Todesurteil aus Francos Zeiten

Berlin (taz) - Spaniens oberstes Gericht hat in der vergangenen Woche das Todesurteil eines Franco-Gerichts gegen den Kommunisten Julian Grimau bestätigt. Grimau, ZK -Sekretär der illegalen spanischen KP, war 1963 wegen seiner Rolle im Bürgerkrieg zum Tode verurteilt worden. In dem nur fünf Stunden dauernden Verfahren hatte es seinerzeit weder Zeugen noch Beweise für die angeblichen Morde und Vergewaltigungen gegeben. Trotz weltweiter Proteste wurde Grimau zwei Tage nach der Urteilsverkündung erschossen.

Jetzt beantragte die Madrider Oberstaatsanwaltschaft die Annullierung des Urteils, weil das Militärgericht 1963 gesetzeswidrig zusammengesetzt war. Spaniens oberstes Gericht lehnte mit sieben zu einer Stimme ab.

Dora