: Weniger Geld zumutbar
■ Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Zumutbarkeit
Berlin (ap/taz)-Arbeitslose müssen grundsätzlich jede „zumutbare“ Tätigkeit annehmen und damit ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, „um dadurch die Allgemeinheit von finanziellem Aufwand zu entlasten“. Dies gilt auch dann, so das Bundessozialgericht in Kassel, wenn die Arbeitslosen mit dieser Tätigkeit nur wenig mehr verdienen als sie vorher an Arbeitslosenhilfe erhalten haben. Das kann auch zu einem geringeren Anspruch auf Geldleistungen des Arbeitsamtes führen, wenn die Arbeitnehmer später wieder arbeitslos werden.
In dem speziellen Fall gab das Bundessozialgericht der Klage einer Arbeitnehmerin nicht statt, die nach einer ganztägigen Vollbeschäftigung zuletzt 195,60 Mark Arbeitslosenhilfe wöchentlich erhalten hatte. Anschließend wurde ihr vom Arbeitsamt eine Halbtagsstelle für ein Jahr zugewiesen. Nach Ablauf der befristeten Beschäftigung meldete sich die Frau wieder arbeitslos und erhielt nur noch 124,20 Mark Arbeitslosengeld wöchentlich. Sie wandte vor Gericht ein, sie sei vom Arbeitsamt „hereingelegt worden“ und wolle mindestens den früher als Arbeitslosenhilfe gewährten Betrag von wöchentlich 195,60 Mark. „Die Höhe des Entgelts“, so ein Sprecher der Bundesanstalt für Arbeit, „hat nichts mit Zumutbarkeit zu tun.“ Bei der Zumutbarkeit gehe es um Qualifikation, Wegezeiten und ähnliches.
Gs
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen