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Peep-Shows sind sittenwidrig

Berlin (dpa) - Peep-Shows sind sittenwidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin bestätigte am Dienstag seine Rechtsprechung und billigte in letzter Instanz die Schließung von vier derartigen Veranstaltungen in den Hamburger Stadtteilen St.Pauli und St.Georg. Damit sind die Gewerbeaufsichtsbehörden nach wie vor befugt, Peep-Shows zu schließen (Az: 1C 26.87)

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