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Zweierlei Maß-betr.: "Doppelmoral in Sachen Moral", taz vom 1.2.90

betr.: „Doppelmoral in Sachen Moral“, taz vom 1.2.90

2/3 der Strafe werden in der Türkei einem Vergewaltiger erlassen, wenn sein Opfer eine Prostituierte war. Im Januar bestätigte das Verfassungsgericht der Türkei den entsprechenden Artikel des türkischen Gesetzbuches.

Zu diesem skandalösen Urteil erklärt Claudia Roth, Vorstandsmitglied der Fraktion der Grünen im Europaparlament und Mitglied des gemischten parlamentarischen Ausschusses EG -Türkei:

Mit dieser Entscheidung hat das türkische Verfassungsgericht die Diskriminierung von Frauen legalisiert und die Doppelmoral auf den Punkt gebracht.

Die Grünen protestieren vehement gegen dieses frauenverachtende Urteil und erklären sich mit den türkischen Frauengruppen in ihrem Protest solidarisch. Sie unterstützen die breiten und phantasievollen Proteste der türkischen Frauen und hoffen, daß es bald zu einer Änderung des § 438 des Strafgesetzbuches kommt.

Das Europäische Parlament hat sich in seiner Entschließung vom Juni 1986 zu „Gewalt gegen Frauen“ eindeutig gegen die Diskriminierung von Prostituierten ausgesprochen. Es hat die Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft dazu aufgefordert

-„den Prostituierten die Rechte zu garantieren, die andere Bürger genießen“,

-Prostitution als Beruf zu entkriminalisieren und die „Unabhängigkeit, Gesundheit und Sicherheit derjenigen zu schützen, die diesen Beruf ausüben.“

Die Grünen werden noch im Februar im Europäischen Parlament und in dem gemischten parlamentarischen Ausschuß EG-Türkei Anträge zur Unterstützung der Proteste der türkischen Frauengruppen einbringen. Sie fordern die türkische Nationalversammlung auf, den § 438 Strafgesetzbuch umgehend zu ändern und die Gleichheit der Frauen vor dem Gesetz zu garantieren.

Claudia Roth

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