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Nicht antisemitisch

■ Landgericht: kein Aufführungsverbot für Troellers Film

Den Antrag auf ein Aufführungsverbot des Dokumentarfilmes „Die Nachkommen Abrahams“ wegen angeblicher antisemitischer Tendenzen hat das Landgericht in Hannover abgelehnt. Die einstweilige Verfügung war von dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen beantragt worden. Der Film von Gordian Troeller über Kinder in Israel wurde trotzdem in einem hannoverschen Kulturzenztrum vorgeführt.

Der Verband hielt vor allem folgenden Kommentar des Films für antisemitisch: „Die Diskriminierung und Verfolgung der Juden kann also nicht auf ihre Rasse zurückzuführen sein, obwohl das Wort Antisemitismus das nahelegt“. Vielmehr sei der An

spruch, „Gottes auserwähltes Volk zu sein“, einer der Gründe für die weltweite Ausgrenzung der Juden. Mit dieser Begründung werde der „rassistische Hintergrund der Judenverfolgung durch die Nazis abgestritten und damit der Antisemitismus verharmlost“, so der Antragsteller.

Das Landgericht sah in dem Kommentar des Filmes eine generelle Aussage über die Ausgrenzung der Juden, die nicht in Bezug zu der nationalsozialistischen Massenmorden steht. Außerdem habe der Veranstalter mit einer Erklärung vor der Aufführung und abschließender Diskussion Maßnahmen getroffen, um eine „Aufstachelung zum Haß gegen jüdische Mitmenschen“ zu verhindern. ln

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