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Bordellchef und Amtschef im Knast

Frankfurt (taz) – Der Frankfurter Bordellbesitzer C. B. sitzt, sein Bruder H. B. (*) war gestern nicht zu erreichen. C. B. teilt sich die Haft mit dem Abteilungsleiter im städtischen Ordnungsamt, Gerhard Klein, den er bestochen haben soll. Klein war zuständig für die Ressorts Prostitution und Vergabe von Spielhallen- und Gaststättenkonzessionen und zwischenzeitlich versetzt worden. Laut Ermittlung der Staatsanwaltschaft soll er die Brüder B. allzu großzügig bedient und damit „Beihilfe zum illegalen Glücksspiel“ geleistet haben. H. B. wird außerdem zur Last gelegt, er habe illegale Spielhöllen durch „Strohfrauen“ betreiben lassen, Steuern in Millionenhöhe hinterzogen und einer kriminellen Vereinigung angehört. Dies ist der vorläufige Höhepunkt der „Affäre B.“. Die Brüder waren in die Schlagzeilen geraten, weil die Stadt zu Zeiten des bis zum Frühjahr 1989 regierenden CDU-Magistrats, als der jetzige hessische Ministerpräsident Wallmann noch Frankfurter Oberbürgermeister war, dubiose Grundstücksgeschäfte mit den B.s getätigt hatte. Im Zuge der Pläne, das Rotlicht-Viertel aus der Bahnhofsgegend in die Innenstadt zu verlegen, hatte die Stadt am Magistrat vorbei über die mildtätige Stiftung „Almosenkasten“ überhöhte Preise für Liegenschaften der B.s gezahlt und einen Bordellneubau erstellen lassen.

(*) Name ist der Redaktion bekannt

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