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Spritzenautomaten zulässig

Frankfurt (ap) - Das Aufstellen von Automaten mit Einwegspritzen für Drogenabhängige verstößt nach Ansicht des hessischen Generalstaatsanwalts Christoph Kulenkampff nicht gegen geltende Strafgesetze. Der Jurist wandte sich gestern ausdrücklich gegen einen Beschluß des Dortmunder Landgerichts (AZ: 14 (II) Qs 2/90), das vor wenigen Tagen einen entsprechenden Automaten hatte beschlagnahmen lassen.

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