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Stoltenberg: Ein Fall für den Staatsanwalt

U-Boot-Affäre: Nach taz-Veröffentlichungen zur Strafvereitlung und Begünstigung durch Verteidigungsminister Stoltenberg prüft die Bonner Staatsanwaltschaft  ■  Aus Bonn Gerd Nowakowski

Im illegalen U-Boot-Geschäft mit Südafrika „prüft“ die Bonner Staatsanwaltschaft, ob ein Ermittlungsverfahren zur Rolle Bundesminister Stoltenbergs und Staatssekretärs Tietmeyer eingeleitet wird. Wie die taz berichtete, hat Stoltenberg über Jahre das Geschäft gefördert und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen das staatseigene Unternehmen Howaldtswerke-Deutsche Werft (HDW) verhindert. Staatssekretär Tietmeyer hatte auf Anweisung Stoltenbergs die HDW telefonisch vor einer möglichen Durchsuchung gewarnt. Beides - Strafvereitlung im Amt und Begünstigung sind Offizialdelikte, die von der Staatsanwaltschaft ohne Anzeige verfolgt werden müssen. Auch der Kieler Staatsanwalt „beobachtet“ den Fall.

In der U-Boot-Affäre bekommt die CDU nun offenbar kalte Füße. Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Friedrich Bohl, hat „unter fadenscheinigen Gründen“ (Grüne) die für den 8. März geplante Sitzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses ausfallen lassen. Auf dieser Sitzung sollte Stoltenbergs Ladung beschlossen werden. Zugleich hat Bohl jedoch bestätigt, daß der geheime Bericht aus dem Finanzministerium „dem zuständigen Beamten bei der Einstellung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens bekannt gewesen“ sei. Damit erhebt sich die Frage, warum die im Bericht enthaltene Vielzahl von Hinweisen auf die Vertuschung der Affäre, die Weiterführung des Geschäfts und der Rat, die Staatsanwaltschaft einzuschalten, keine Beachtung fanden. Verteidigungslinie der Union ist offenbar, den Abteilungsleiter im Finanzministerium, Dr. Schmutzer, zum Sündenbock der Affäre zu machen. Tatsächlich aber, so belegen Unterlagen, hatte Dr. Schmutzer jeweils im Auftrag Minister Stoltenbergs gehandelt.

Stoltenberg selbst kommt immer mehr unter Druck. Ein bislang unbekannter Vermerk aus der Oberfinanzdirektion (OFD) Kiel, die der Minister mit den Pro-forma-Ermittlungen gegen HDW beauftragte, belegt, wie die Rechtslage verdreht wurde, damit das Verfahren gegen die Waffendealer im Januar 1988 eingestellt werden konnte. Um zum Ergebnis zu kommen, daß es „keine Anhaltspunkte dafür gibt, daß die Beteiligten einen Ordnungsverstoß oder eine Straftat begehen wollten“, wie es Regierungsdirektor Budrat von der OFD in seinem Gutachten schreibt, wurde sogar der Vertragstext mit Südafrika teilweise ins Gegenteil übersetzt. Damit konnte die - wahrheitswidrige - Angabe der Firma, man habe das Geschäft freiwillig vor Vollendung aufgegeben, zur Grundlage der Einstellung gemacht werden.

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